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Auch unsere östlichen Nachbarn Ungarn und Polen ziehen die Zügel in Sachen Umweltauflagen und Vermeidung von Einwegkunststoffen straffer. Bereits ab Juli 2023 greifen hier erweiterte Herstellerhaftung, Green Taxes und Pflichten aus der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie. Diese Verpflichtungen gelten auch für ausländische Unternehmer und Webshops, die in Ungarn oder Polen Verpackungen oder bestimmte als umweltschädlich qualifizierte Produkte auf den Markt bringen.
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Umsatzsteuer Newsletter 26/2023
+++ Zahlungsdienstleister: Einführung neuer Meldepflicht +++ Estland plant Regelsteuersatz zu erhöhen +++ Irland führt Nullsteuersatz für Solarmodule ein +++ Niederlande haben Schwellenwerte für Intrastat abgeschafft +++ Schwedische Finanzverwaltung veröffentlicht Stellungnahme zur festen Niederlassung bei Konsignationslagern +++ Serbien hat E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich eingeführt und dabei die Vorschriften zur Rechnungsstellungspflicht geändert +++ Tschechien plant ermäßigte Steuersätze zu ändern +++ Zypern plant neuen ermäßigten Steuersatz einzuführen +++ Polen verabschiedet diverse Änderungen des Umsatzsteuergesetzes
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Wer muss für die Umsatzsteuerschulden eines insolventen Unternehmens letztlich einstehen? Dies kann das insolvente Unternehmen, dessen Geschäftsführer oder Gesellschafter, aber auch der Insolvenzverwalter selbst sein. Das FG Düsseldorf geht in einer aktuellen Entscheidung (4 K 1280/21 AO) davon aus, dass der Unternehmer selbst für rückständige Umsatzsteuerschulden seines ehemaligen Insolvenzverwalters einstehen muss. Nun liegt das Urteil des FG Düsseldorf zur Überprüfung beim BFH. Dieser muss abwägen, ob die Inanspruchnahme gerechtfertigt ist, obwohl der Kläger auf die Steuerschuld keinerlei Einfluss hatte. Betroffene Unternehmer sollten derweil gegen ihre Inanspruchnahme Rechtsbehelfe einlegen.
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