Wer muss für die Umsatzsteuerschulden eines insolventen Unternehmens letztlich einstehen? Dies kann das insolvente Unternehmen, dessen Geschäftsführer oder Gesellschafter, aber auch der Insolvenzverwalter selbst sein. Das FG Düsseldorf geht in einer aktuellen Entscheidung (4 K 1280/21 AO) davon aus, dass der Unternehmer selbst für rückständige Umsatzsteuerschulden seines ehemaligen Insolvenzverwalters einstehen muss. Nun liegt das Urteil des FG Düsseldorf zur Überprüfung beim BFH. Dieser muss abwägen, ob die Inanspruchnahme gerechtfertigt ist, obwohl der Kläger auf die Steuerschuld keinerlei Einfluss hatte. Betroffene Unternehmer sollten derweil gegen ihre Inanspruchnahme Rechtsbehelfe einlegen.
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