In der ab dem 01.04.2024 geltenden Neufassung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) passt das BMF die GoBD an gesetzliche Änderungen und technische Entwicklungen an. Unternehmer sind einmal mehr gefragt, eine Verfahrensdokumentation vorzuhalten und ihre Verfahrensdokumentation an die technischen Vorgaben anzupassen. Die Überprüfung der technischen Anforderungen bietet Unternehmen gleichermaßen Gelegenheit, automatisierte Kontrollen im Rahmen ihres TCMS zu implementieren bzw. auszubauen, um GoBD-konform auf eine Betriebsprüfung vorbereitet zu sein.
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