Im Reihengeschäft gelten neue Maßstäbe. Für die Bestimmung der warenbewegten Lieferung kommt es entscheidend darauf an, zu welchem Zeitpunkt der mittlere Unternehmer dem letzten Abnehmer Verfügungsmacht an der Ware verschafft. Dies gilt auch dann, wenn der letzte Abnehmer in der Reihe die Ware befördert oder versendet. Der Transportauftrag, auf den die deutsche Rechtspraxis bislang entscheidend abgestellt hat, verliert damit seine Bedeutung. Reihengeschäfte müssen auf den Prüfstand.
mehr