Der V. und der XI. Senat des BFH vertreten im Hinblick auf den Vorsteuerabzug durch Gesellschafter derzeit unterschiedliche Auffassungen. Während der XI. Senat die Aussagen des EuGH in der Rechtssache Polski Trawertyn weit auslegt und den Vorsteuerabzug für Gesellschafter erleichtert, hält der V. Senat an seiner restriktiven Auffassung fest. Eine Klärung der Auslegungszweifel wird durch den EuGH erfolgen müssen.
mehr