Der BFH hat mit Urteil vom 21.12.2016 – XI R 27/14 zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen entschieden. Er geht von einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung des Abmahnenden an den Mitbewerber aus. Die Leistung besteht aus Sicht des BFH darin, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden wird. Entgelt sei der Aufwendungsersatz, den der Abgemahnte zahlt. Unternehmer, die Mitbewerber auf Basis des UWG abmahnen, müssen nunmehr die umsatzsteuerrechtlichen Folgen beachten.
mehr