Umsatzsteuer Newsletter

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Insbesondere in Konzernen ist es problematisch, die organisatorische Eingliederung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft herzustellen. Der V. Senat des BFH hat dieses Merkmal zuletzt sehr strikt interpretiert. Nunmehr ist es aber der V. Senat, der mit Urteil vom 10.05.2017 – V R 7/16 festgestellt hat, dass eine organisatorische Eingliederung auch ohne personelle Verflechtung der Geschäftsführungsorgane möglich ist, wenn ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag existiert.
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Der EuGH hat in der Vergangenheit schon oft zu steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen geurteilt. Eine aktuelle Entscheidung (Urt. v. 14.06.2017 – Rs. C-26/16) zeigt einen wichtigen verfahrensrechtlichen Aspekt: Hat die Finanzbehörde die betroffenen Umsätze und die hierzu vorhandenen Unterlagen bereits geprüft und nicht beanstandet, darf sie die Steuerbefreiung nicht nachträglich versagen. Dies gebiete der Grundsatz der Rechtssicherheit. Diese Erkenntnis hat auch jenseits der innergemeinschaftlichen Lieferungen Gültigkeit.
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Umsatzsteuer Newsletter 17/2017
Der BFH hat mit Urteil vom 21.12.2016 – XI R 27/14 zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen entschieden. Er geht von einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung des Abmahnenden an den Mitbewerber aus. Die Leistung besteht aus Sicht des BFH darin, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden wird. Entgelt sei der Aufwendungsersatz, den der Abgemahnte zahlt. Unternehmer, die Mitbewerber auf Basis des UWG abmahnen, müssen nunmehr die umsatzsteuerrechtlichen Folgen beachten.
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