Umsatzsteuer Newsletter

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In zwei Entscheidungen präzisiert und verschärft der BFH die Unternehmenszugehörigkeit von Hilfs- und Nebenumsätzen am Beispiel des Erwerbs sog. Luxusfahrzeuge durch einen Unternehmer mit anderer Haupttätigkeit. Die Erwerbe fallen nur dann in die Unternehmenssphäre und berechtigen zum Vorsteuerabzug, wenn es sich bei dem Geschäft isoliert betrachtet entweder um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt oder aber die steuerbare Haupttätigkeit unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird. Zur Sicherung des Vorsteuerabzugs muss fortan eine wirtschaftliche Verbindung zur unternehmerischen Haupttätigkeit begründet werden können.
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Umsatzsteuer Newsletter 03/2023
Zum 01.01.2023 hat der deutsche Gesetzgeber die DAC-7-Richtlinie umgesetzt. Etwas versteckt hat er damit den Grundstein für die Einführung einer ernst gemeinten Tax Partnership zwischen Unternehmen und Steuerbehörden gelegt. Diejenigen Unternehmen, die ein wirksames internes Steuerkontrollsystem (IKS Steuern) eingeführt haben und es auch tatsächlich leben, erhalten zukünftig Prüfungserleichterungen im Rahmen der Betriebsprüfung. Alles ist noch sehr vorsichtig formuliert. Der finale Startschuss für die Etablierung von Tax-Compliance-Management-Systemen (Tax CMS) ist damit aber erfolgt.
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Wird ein Waldgrundstück erworben, fällt laut BFH keine Grunderwerbsteuer an, sofern die Forstbäume zivilrechtlich und damit auch steuerrechtlich als Scheinbestandteile zu qualifizieren sind. Ob sich hieraus auch eine Auswirkung auf die Umsatzbesteuerung ergibt, richtet sich danach, ob der Veräußerer die Durchschnittssatzbesteuerung anwendet.
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