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Der EuGH hat am 31.01.2013 zwei weitere Urteile zur Frage des Gutglaubensschutzes beim Vorsteuerabzug gefällt. Der Leistungsempfänger hat danach grds. auch dann ein Recht zum Vorsteuerabzug, wenn die Finanzbehörde davon ausgeht, dass der Leistende einen Umsatz tatsächlich nicht bewirkt hat. Will die Finanzbehörde den Vorsteuerabzug versagen, muss sie auch in solchen Fällen nachweisen, dass der Leistungsempfänger von einem Umsatzsteuerbetrug wusste oder wissen musste.
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Der V. und der XI. Senat des BFH vertreten im Hinblick auf den Vorsteuerabzug durch Gesellschafter derzeit unterschiedliche Auffassungen. Während der XI. Senat die Aussagen des EuGH in der Rechtssache Polski Trawertyn weit auslegt und den Vorsteuerabzug für Gesellschafter erleichtert, hält der V. Senat an seiner restriktiven Auffassung fest. Eine Klärung der Auslegungszweifel wird durch den EuGH erfolgen müssen.
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Spätestens seit der Durchsuchung der Deutschen Bank in Frankfurt am Main im Dezember 2012 ist der Umsatzsteuer-Karussellbetrug mit Emissionszertifikaten wieder in aller Munde. Insgesamt wurden hier Umsatzsteuern in Höhe von mehr als 260 Mio. EUR hinterzogen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem ersten Urteil sechs Angeklagte zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten verworfen. Weitere Strafverfahren stehen noch aus.
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