Umsatzsteuer Newsletter

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Der EuGH hatte wieder einmal über die Zuordnung der Warenbewegung in einem Reihengeschäft zu entscheiden. Er hält in seinem Urteil v. 26.07.2017 (Rs. Toridas, C-386/16) zwar an den Grundsätzen seiner Rechtsprechung fest. Offenbar sieht er aber in der Mitteilung über den Weiterverkauf der Waren, bevor diese das Land verlassen, ein maßgebliches Kriterium dafür, dass die bewegte Lieferung nicht der ersten Lieferung zuzuordnen ist. Diese Auffassung wäre künftig zu berücksichtigen.
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Umsatzsteuer Newsletter 21/2017
Das BMF hat die beiden Urteile des BFH zu Preisnachlässen über die Grenze (Az. XI R 25/12 und Az. V R 6/13) zum Anlass genommen, den Abschn. 17.2 UStAE komplett zu überarbeiten. Erfreulich ist die Klarstellung, dass der begünstigte Abnehmer seinen Vorsteuerabzug nicht mindern muss, wenn der den Preisnachlass gewährende Unternehmer eine Lieferung aus einem anderen Mitgliedstaat oder aus einem Drittland ausführt. Weniger erfreulich sind hingegen die umfangreichen Nachweispflichten.
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Der BGH hat jüngst bestätigt, dass die Entdeckung einer Steuerhinterziehung bereits vor dem Abgleich mit den Steuererklärungen des Steuerpflichtigen möglich ist. Die Abgabe einer Selbstanzeige hat ab diesem Zeitpunkt der Tatentdeckung dann keine strafbefreiende Wirkung mehr. Auch für die Umsatzsteuer gilt: Tritt ein zu berichtigender Sachverhalt auf, kann es für den Weg in die Strafbefreiung mittels Selbstanzeige bereits zu spät sein. Allein ein internes Kontrollsystem (IKS) kann der Annahme einer Steuerhinterziehung wirksam vorbeugen.
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