Durch die Einführung eines Split-Payment-Systems will der rumänische Fiskus künftig den Zahlungsverkehr zwischen Steuerpflichtigen kontrollieren. Ab 01.01.2018 sollen Leistungsempfänger den in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag zwingend auf ein spezielles Steuerkonto des Leistenden überweisen. Dies gilt auch für nicht in Rumänien ansässige, dort lediglich umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen.
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