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Durch die Einführung eines Split-Payment-Systems will der rumänische Fiskus künftig den Zahlungsverkehr zwischen Steuerpflichtigen kontrollieren. Ab 01.01.2018 sollen Leistungsempfänger den in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag zwingend auf ein spezielles Steuerkonto des Leistenden überweisen. Dies gilt auch für nicht in Rumänien ansässige, dort lediglich umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen.
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Das BMF setzt die Rechtsprechung des BFH zum Verzicht auf die Steuerbefreiung sowie dessen Rücknahme um. Hiernach sind der Verzicht sowie dessen Rücknahme zukünftig noch bis zur materiellen Bestandskraft zulässig. Dies gilt jedoch nicht für Grundstückslieferungen außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens. In diesen Fällen können Unternehmer künftig nur noch bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages zur Steuerpflicht optieren.
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Umsatzsteuer Newsletter 23/2017
GRIECHENLAND erweitert lokales Reverse Charge Verfahren +++ INDIEN hat neues Mehrwertsteuersystem eingeführt +++ ITALIEN verkürzt Frist zur Geltendmachung von Vorsteuern und erweitert Split-Payment-System +++ POLEN plant Split-Payment-System einzuführen und erweitert SAF-T-Meldepflichten +++ RUMÄNIEN führt Datenbank für „Risiko-Steuerpflichtige“ ein +++ RUSSLAND plant Regelsteuersatz um vier Prozentpunkte zu erhöhen +++ SCHWEIZ stellt bei Beurteilung der Steuerpflicht auf das Welteinkommen ab +++ UNGARN setzt Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Rechnungsdaten mit vorangehender Testphase um und veröffentlicht „Blacklist“.
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