In wenigen Tagen, am 30. September, endet für in der EU ansässige Unternehmen die Frist zur Einreichung von Vorsteuervergütungsanträgen für das Jahr 2016. Gerade noch rechtzeitig macht das BMF mit Schreiben vom 22.09.2017 auf kleine Zugeständnisse und auf eine bedeutsame Verschärfung aufmerksam. Die unterjährig genaue zeitliche Zuordnung der Rechnungen ist nicht mehr so wichtig. Dafür gilt ein Vergütungsantrag dann nicht mehr als eingereicht, wenn bestimmte Informationen fehlen. Demzufolge nützt es also nichts, wenn man später nachbessert. Der „erste Schuss“ muss sitzen. Die Regelungen zu den beizufügenden Rechnungen sind zudem auch verschärft worden.
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