Direkt zum Inhalt
  • KMLZ
  • »
  • News
  • » EuGH: Umsatzsteuerliche Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen
    EuGH: Umsatzsteuerliche Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen
    Umsatzsteuer Newsletter 24/2026

    1 Hintergrund

    Die umsatzsteuerliche Behandlung konzerninterner Verrechnungspreisanpassungen (TP-Anpassungen) beschäftigt Praxis und Rechtsprechung seit Längerem. Mit seinem Urteil in der Rs. Arcomet Towercranes (KMLZ Umsatzsteuer Newsletter 34 | 2025) hat der EuGH bereits klargestellt, dass Ausgleichszahlungen zur Anpassung der Gewinnmarge eines Konzernunternehmens an den Fremdvergleichsgrundsatz Entgelt für eine steuerbare Leistung darstellen können, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang zu einer konkreten Leistung stehen. In der Rs. Stellantis Portugal stellte sich darüber hinaus die Abgrenzungsfrage, wann nachträgliche TP-Anpassungen als Entgelt für eine gesonderte Leistung zu betrachten sind und wann sie die Bemessungsgrundlage bereits ausgeführter Umsätze ändern.

     

    2 Sachverhalt

    Stellantis Portugal, vormals General Motors Portugal (GMP), erwarb als Vertriebsgesellschaft des General-Motors-Konzerns Fahrzeuge sowie Zubehörteile von konzernangehörigen Herstellern (OEM). Die Fahrzeuge und das Zubehör veräußerte GMP an unabhängige Händler, die die Ware ihrerseits an Endkunden verkauften. Bei herstellungsbedingten Mängeln, Garantie- oder Pannenfällen führten die Händler die Reparaturen durch und stellten GMP die Kosten hierfür in Rechnung. Nach den konzerninternen Vereinbarungen konnten die zunächst vorläufig festgelegten Preise für die von den OEM an GMP gelieferten Waren angepasst werden, um GMP eine zuvor festgelegte Gewinnspanne zu gewährleisten. Die Anpassung erfolgte jeweils am Ende eines Abrechnungszeitraums. Neben allgemeinen Betriebskosten flossen auch die von GMP getragenen Reparaturkosten in die Berechnung der Gewinnspanne ein. Je nach Ergebnis der Berechnung stellten die OEM eine Gutschrift oder eine Lastschrift an GMP aus, sodass Zahlungen in beide Richtungen möglich waren.

     

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen

     

    Die portugiesische Steuerverwaltung nahm eine steuerbare Reparaturleistung von GMP an die OEM an, da GMP die Kosten für die – von den OEM zu verantwortenden – Reparaturen zunächst trug und später über die TP-Anpassungen auf die OEM abwälzte.

     

    3 Entscheidung des EuGH (Urt. v. 13.05.2026 – C-603/24 – Stellantis Portugal)

    Im Fokus der Entscheidung des EuGH steht der für einen steuerbaren Leistungsaustausch erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung. Dieser unmittelbare Zusammenhang setzt ein Rechtsverhältnis voraus, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für eine bestimmbare Dienstleistung bildet. Ein solches Rechtsverhältnis sah der EuGH auf Grundlage der konzerninternen Vereinbarung lediglich für die Lieferungen von den OEM an GMP. Eine Verpflichtung von GMP gegenüber den OEM, Reparaturleistungen gegen Entgelt zu erbringen, ließe sich daraus hingegen nicht ableiten.

    Für den Fall, dass das vorlegende Gericht dennoch ein solches Rechtsverhältnis annehmen sollte, zweifelt der EuGH an, dass die TP-Anpassungen den tatsächlichen Gegenwert für die Reparaturleistungen darstellen. Er verweist darauf, dass die Ungewissheit einer Vergütung den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung aufheben kann. Der EuGH sieht die (vollständige) Erstattung der Reparaturkosten durch die OEM nicht als gesichert an. Zum einen waren für die TP-Anpassungen auch andere Kosten relevant, wodurch es zu Zahlungen in beide Richtungen kommen konnte. Zum anderen wurden die Kosten nur insoweit berücksichtigt, bis die festgelegte Gewinnspanne von GMP erreicht war. Ein Zusammenhang zwischen den TP-Anpassungen und etwaigen Reparaturleistungen bestehe daher allenfalls mittelbar.

    Für den Fall, dass das vorlegende Gericht keine entgeltliche Reparaturleistung annehmen sollte, sondern eine nachträgliche Änderung der Preise für die von den OEM an GMP gelieferten Fahrzeuge, sei es Sache der nationalen Behörden, die Auswirkungen einer solchen Änderung auf die Steuerbemessungsgrundlage der Fahrzeuglieferungen zu beurteilen.

     

    4 Auswirkungen für die Praxis

    Die umfassende Klärung der umsatzsteuerlichen Einordnung von TP-Anpassungen bleibt weiterhin aus. Dennoch liefert die Entscheidung wichtige Orientierung. Auch wenn der EuGH die abschließende Einordnung dem vorlegenden Gericht überlässt, scheint er die Anpassungen eher als nachträgliche Änderungen der Bemessungsgrundlage für die Fahrzeuglieferungen zu verstehen. Zugleich bestätigt er den schon in der Rs. Arcomet Towercranes hervorgehobenen Grundsatz, dass die umsatzsteuerliche Einordnung maßgeblich von den bestehenden Rechtsverhältnissen und damit insbesondere den zivilrechtlichen Vereinbarungen abhängt. Bedeutsam sind zudem die Ausführungen zur Unsicherheit der Vergütung. Während der EuGH eine solche in der Rs. Arcomet Towercranes trotz (theoretisch) möglicher Zahlungen in beide Richtungen noch verneint hat, hält er sie hier – in Bezug auf eine etwaige Reparaturleistung – für gegeben.

    Für die Praxis bedeutet dies, dass konzerninterne Vereinbarungen sorgfältig zu analysieren sind. Mechanismen zur Bildung fremdüblicher Preise müssen umsatzsteuerlich belastbar ausgestaltet sein. Insbesondere ist klar zwischen Preisanpassungen und Entgelt für gesonderte Leistungen zu unterscheiden. Die vertragliche Einordnung muss konsistent in der Abrechnung und umsatzsteuerlichen Behandlung umgesetzt werden.
     

    Ansprechpartner
    Director
    Steuerberaterin, Master of Science (M.Sc.) (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften)
    We are professional and reliable provider since we offer customers the most powerful and beautiful themes. Besides, we always catch the latest technology and adapt to follow world’s new trends to deliver the best themes to the market.

    Contact info

    We are the leaders in the building industries and factories. We're word wide. We never give up on the challenges.

    VAT ID Check
    Kontakt
    E-Rechnung Validator