Umsatzsteuer Newsletter 30/2014
Einführung eines elektronischen Überwachungssystems für Warentransporte in Ungarn
Die ungarische Finanzverwaltung führt zum 1. Januar 2015 ein elektronisches System zur Kontrolle von Warentransporten per LKW ein (EKAER). In Ungarn für Umsatzsteuer registrierte Unternehmen sehen sich dadurch ein weiteres Mal mit erheblichen administrativen Auflagen konfrontiert, die in Europa ihresgleichen suchen. Mit der Einführung des EKAER-Systems müssen alle Warentransporte per LKW im Vorfeld elektronisch angemeldet werden. Unterbleibt die Anmeldung, können Strafzahlungen von bis zu 40 Prozent des Warenwertes verhängt oder gar die Beschlagnahmung der Ware veranlasst werden. Die in Ungarn registrierten Unternehmen müssen umgehend prüfen, ob sie betroffen sind und wie ihre Prozesse auf EKAER eingerichtet werden können.

1. Einführung des EKAER-Systems zum 01.01.2015
Zum 1. Januar 2015 führt die ungarische Finanzverwaltung ein elektronisches System zur Kontrolle von Warentransporten (EKAER) ein. Für folgende Warentransporte mit einem LKW über 3,5 Tonnen zGG muss künftig im Vorfeld eine EKAER-Nummer elektronisch beantragt werden:
• Lieferungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten (auch für Zwecke der Lohnveredelung)
• Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten
• Steuerpflichtige Inlandsumsätze (ausgenommen Lieferungen an private Endabnehmer)

Die EKAER-Nummer muss bis zum Beginn des Transports oder bis zur Verladung beantragt werden. Die Anmeldepflicht obliegt dabei grundsätzlich dem Unternehmer, der den steuerbaren Umsatz in Ungarn ausführt:
• Innergemeinschaftliche Erwerbe müssen vom Erwerber angemeldet werden.
• Innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhren müssen vom Lieferanten angemeldet werden.
• Inlandslieferungen müssen vom Lieferanten und vom Erwerber angemeldet werden.

Das beantragende Unternehmen muss detaillierte Angaben zu Lieferant, Abnehmer, Waren und Transportmittel machen. Die Angaben zur transportierten Ware umfassen insbesondere folgende Informationen:
• genaue Bezeichnung
• Zolltarifnummer
• Gewicht
• Artikelnummer
Die EKAER-Nummer dient der Identifizierung der transportierten Waren. Nach Zuteilung ist die EKAER-Nummer für 15 Tage gültig.

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen. Zur Anforderung von EKAER-Nummern muss jedoch ein separater Zugang beantragt werden.

2. Verpflichtende Anmeldung von Gefahrgütern
Neben der Anmeldepflicht für sämtliche Waren, die mit einem LKW über 3,5 Tonnen zGG transportiert werden, besteht unabhängig vom Verkehrsmittel eine Anmeldepflicht für Gefahrgüter. Die ungarische Finanzverwaltung hat hierfür eine Liste der betroffenen Gefahrgüter veröffentlicht. Als Gefahrgüter werden insbesondere bestimmte, aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern nach Ungarn eingeführte Lebensmittel eingestuft.

Neben der Anmeldung muss für Gefahrgüter vom Verkäufer eine Sicherheitsleistung i. H. v. 15 Prozent des Nettowarenwertes erbracht werden. Die Sicherheitsleistung kann per Einzahlung auf ein Sperrkonto der Finanzverwaltung oder mittels Bankbürgschaft eines Kreditinstitutes erfolgen. Von der Sicherheitsleistung ausgenommen sind Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren in der Datenbank der Finanzverwaltung als steuerschuldenfreies Unternehmen geführt werden.

3. Verletzung der Anmeldepflicht
Werden nach dem 31. Januar 2015 Waren ohne EKAER-Nummer transportiert, gelten diese als Waren ohne Warenursprung. Hierfür kann die ungarische Finanzverwaltung Strafzahlungen von bis zu 40 Prozent des Warenwertes festsetzen oder die Beschlagnahmung der Waren anordnen.

4. Folgen für die Praxis
Aufgrund der kurzfristigen Einführung des EKAER-Systems besteht dringend Handlungsbedarf bei allen in Ungarn  registrierten Unternehmen. Wegen der umfangreichen zu meldenden Angaben zu Lieferant, Abnehmer, transportierter Ware und Verkehrsmittel sind unterschiedliche Abteilungen des Unternehmens betroffen.

Erst mit der Freischaltung des EKAER-Zugangs wird sich zeigen, welche Anforderungen der ungarische Fiskus konkret an Unternehmen stellt und wie die praktische Umsetzung des neuen Kontrollsystems ablaufen wird.

Um diesen administrativen Mehraufwand in den Griff zu bekommen, sollten in Ungarn registrierte Unternehmen zeitnah prüfen, ob sie betroffen sind, und den EKAER-Zugang beantragen. Außerdem sollten die internen Prozesse entsprechend angepasst und die betroffenen Abteilungen informiert werden.

Es gibt zwar aktuell noch Bestrebungen, die Einführung von EKAER auf Juli 2015 zu verschieben und die Liste der Gefahrgüter einzuschränken. Die Regierung scheint aber an ihren ursprünglichen Plänen festhalten zu wollen.

Ansprechpartner:

Ronny Langer
Dipl.-FW (FH), Steuerberater
Tel.: 089 / 217 50 12 - 50
ronny.langer@kmlz.de

Stand: 18.12.2014