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Der Referentenentwurf zum JStG 2024 enthält Änderungen des Plattformen-Steuertransparenzgesetz, welches zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Auf-grund der Erfahrungen bei Abgabe der ersten Meldung zum 31.03.2024 hatte die Plattformwirtschaft auf Gesetzesänderungen gehofft, die den praktischen Erfordernissen gerecht werden. Diese Hoffnung erfüllt der Referentenentwurf nach dem aktuellen Stand nicht.
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Umsatzsteuer Newsletter 17/2024
Der Referentenentwurf zum JStG 2024 enthält für Kleinunternehmer zwei entscheidende Änderungen: Die Umsatzgrenzen werden auf 25.000 EUR und 100.000 EUR angehoben und auch in ihrer Wirkungsweise umgestaltet. Zudem können EU-Kleinunternehmer ab 2025 auch in anderen EU-Staaten von der dortigen Kleinunternehmerbefreiung profitieren. Dazu werden ein besonderes Meldeverfahren und eine neue Kleinunternehmer-Identifikationsnummer eingeführt.
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Der Referentenentwurf zum JStG 2024 will u. a. zwei Steuerbefreiungsnormen unionsrechtskonform ausgestalten. § 4 Nr. 8 Buchst. a und g UStG sollen – entsprechend dem eindeutigen Wortlaut der MwStSystRL – um die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch den Kreditgeber ergänzt werden. Andererseits geht es um die Steuerbefreiung von Betriebshilfeleistungen an Land- und Forstwirte. § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG soll rechtsformneutral und unionsrechtskonform entsprechend ergänzt werden, sodass er weitergehende Leistungen einzelunternehmerisch tätiger Betriebshelfer erfasst.
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