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Der Mehrwertsteuerausschuss der EU- Kommission setzt sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung des Verkaufs von virtuellen Gütern (z. B. Skins aus Online-Videospielen) über digitale Plattformen auseinander. Der Mehrwertsteuerausschuss soll beurteilen, ob die umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze auch bei diesem digitalen Geschäftsmodell Anwendung finden. Das Arbeitspapier des Mehrwertsteuerausschusses deutet bereits darauf hin, dass sich aus der kommenden Stellungnahme auch Rückschlüsse im Hinblick auf den Handel von Crypto Art oder NFTs über digitale Plattformen ziehen lassen können.
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Im aktuell vorliegenden Gesetzentwurf für eine E-Rechnungspflicht zwischen inländischen Unternehmen für ihre inländischen B2B-Umsätze wurde nochmals nachgeschärft. Auf Basis der aktuellen Vorschläge würden Änderungen stufenweise ab 2025 in Kraft treten. Der Bundestag hatte bereits zugestimmt. Der Bundesrat jedoch lehnte ab – nun geht es in den Vermittlungsausschuss.
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Mit dem nun beschlossenen Zukunftsfinanzierungsgesetz weitet der Gesetzgeber die Umsatzsteuerbefreiung für die Fondsverwaltung auf alle Alternativen Investmentfonds aus. Die Gesetzesänderung greift schon zum 01.01.2024. Alle Beteiligten müssen daher schnell handeln. Wir geben einen Überblick über die neue Rechtslage und ihre wesentlichen Auswirkungen, insbesondere für Kapitalverwaltungsgesellschaften.
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