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Umsatzsteuer Newsletter 33/2016
BELGIEN soll Umsatzsteuervorauszahlungen für Quartalsmelder abschaffen +++ FRANKREICH denkt über Erhöhung des Regelsteuersatzes nach +++ ITALIEN verpflichtet Unternehmen zur Abgabe von Quartalserklärungen und verschiebt Steuersatzerhöhung +++ NORWEGEN führt Reverse-Charge-Mechanismus für die Einfuhrumsatzsteuer ein +++ ÖSTERREICH vereinfacht Nachweispflicht für missglückte innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte +++ POLEN führt Deregistrierung von Amts wegen und Strafzuschläge für Umsatzsteuerverkürzung ein +++ RUMÄNIEN senkt Regelsteuersatz +++ SPANIEN erweitert elektronische Meldepflichten +++ UNGARN verschärft Rechnungspflichtangaben
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Fast ein Jahr lang hat die Finanzverwaltung an dem Anwendungsschreiben zur Neuregelung des § 2b UStG gearbeitet. Das BMF ist sichtlich bemüht, die erheblichen Auswirkungen abzuschwächen. Dies gipfelt darin, dass der Steueranwender nach dem „Grundsatz der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns“ zu wissen hat, was er tut. Auch wenn der öffentlichen Hand noch fünf Jahre Zeit für die Umstellung bleiben, der Arbeitsaufwand wird immens sein. Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen nun im Fokus der Besteuerung.
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Die EU-Kommission hält die aktuell geltenden Regelungen für den E-Commerce für zu kompliziert und will diese vereinfachen. Die Kommission schlägt vor, die Schwellenwerte für den Versandhandel abzuschaffen und gleichzeitig den Anwendungsbereich für den Mini-One-Stop-Shop auf den Versandhandel auszudehnen. Flankierend soll es Änderungen für den Versandhandel aus Drittländern in die EU geben, u.a. eine Steuerbefreiung für Einfuhren bis zu einem Wert von EUR 150. Dafür soll die Steuerbefreiung für Einfuhren von geringem Wert (bis zu EUR 22) abgeschafft werden. Außerdem sind Vereinfachungen sowohl für Versandhändler als auch für elektronisch erbrachte Dienstleistungen geplant, insbesondere eine Geringfügigkeitsschwelle. Last but not least soll der ermäßigte Steuersatz für E-Books zugelassen werden.
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