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Der BFH hat mit Urteil vom 30.08.2017 – XI R 37/14 bekräftigt, dass eine umsatzsteuerbare Leistung einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt voraussetzt. Ist eine Zahlung ungewiss und von Unwägbarkeiten abhängig, so kann es am unmittelbaren Zusammenhang fehlen. Der BFH hat dies im Fall eines Pokerspielers entschieden. Er schließt sich damit dem EuGH an, der bereits dementsprechend für Reitturniere entschieden hatte. Von dieser Rechtsprechung profitieren könnten neben einer Vielzahl von Turnieren, Wettbewerben und Glücksspielen ggf. auch andere Bereiche.
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Mit Schreiben vom 06.10.2017 erweitert das BMF die Steuerbefreiung für Umsätze in der Seeschifffahrt und der Luftfahrt auf Vorstufenumsätze. Voraussetzung ist, dass im Leistungszeitpunkt des Vorstufenumsatzes die begünstigte finale Verwendung feststeht. Für die Branchen bedeutet dies viel Arbeit bis zum Jahresende. Denn die Steuerbefreiung ist kein Wahlrecht und die gewährte Nichtbeanstandungsregelung gilt nur bis zum 31.12.2017.
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Umsatzsteuer Newsletter 35/2017
POLEN plant Veröffentlichung eines Verzeichnisses aktiver Steuerpflichtiger und verschiebt Einführung des Split-Payment-Systems +++ RUMÄNIEN verschiebt Einführung des Split-Payment-Systems +++ SCHWEIZ senkt Mehrwertsteuersätze +++ UNGARN wird wegen der Regelungen zum EKAER-System von der EU-Kommission gerügt +++ DEUTSCHLAND erhält von der EU-Kommission eine Rüge wegen vorschriftswidriger Umsetzung des Vorsteuervergütungsverfahrens
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