Zum Jahreswechsel wird es einige Gesetzesänderungen geben, die primär das formelle Recht betreffen, aber auch Auswirkungen im Bereich Umsatzsteuer haben werden. Der Schwellenwert für Rechnungen über Kleinbeträge wird von EUR 150 auf EUR 200 angehoben. Geplant ist auch eine verkürzte Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine. Ob Letzteres umgesetzt wird, ist wegen der ablehnenden Haltung des Bundesrats noch ungewiss. Die Abgabefrist der Umsatzsteuerjahreserklärung verlängert sich bis zum 31. Juli des Folgejahres, für steuerberatene Unternehmen bis Ende Februar des zweiten Folgejahres. Flankierend dazu gibt es Verschärfungen bei den Verspätungszuschlägen.
mehr