Umsatzsteuer Newsletter

Suche

Umsatzsteuer Newsletter 23/2015
In einer bisher wenig beachteten Entscheidung hat der BFH die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen bedeutend verschärft. Er urteilte, dass Unternehmer keinen Vorsteuerabzug aus Rechnungen geltend machen können, die lediglich eine Postfachadresse des Leistenden angeben. Dabei deutet der BFH an, dass dies auch dann gilt, wenn in der Rechnung die Postfachadresse des Leistungsempfängers genannt wird. Das Urteil kann massive Auswirkungen vor allem für deutsche Unternehmen haben.
mehr
Vor einigen Monaten gab es für Betriebsveranstaltungen und Aufmerksamkeiten lohnsteuerliche Änderungen, die auch Auswirkung auf die Umsatzsteuer haben. Hierzu hat das BMF Stellung genommen. Dass die lohnsteuerlichen Regelungen nicht in vollem Umfang für die Umsatzsteuer übernommen werden können, überrascht wenig. Die lohnsteuerlichen Grundsätze mögen aus Vereinfachungsgründen oft analog für die umsatzsteuerliche Behandlung gelten. Es sind aber auch wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Steuerarten zu beachten. Es gibt insbesondere dann keinen Gleichlauf mehr, wenn die Kosten einer Betriebsveranstaltung den Wert von 110 € je Teilnehmer übersteigen.
mehr
Das Niedersächsische FG hat am 18.06.2015 (Az. 5 K 335/14) der Auffassung der Finanzverwaltung für Lieferungen über ein Konsignationslager widersprochen. Es ging dabei um Lieferungen aus der EU in ein Call-off Stock in Deutschland. Das FG hat entschieden, dass es auf die konkreten vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ankommt. Insbesondere sei zu prüfen, ob vor Bestückung des Lagers bereits ein unbedingter Kaufvertrag vorlag. Damit wird deutlich, dass sich die Unternehmen nicht auf die pauschalen Aussagen zu Auslieferungs- und Konsignationslagern im UStAE verlassen können. Sowohl Lieferanten als auch Abnehmer müssen genau prüfen, welchen Inhalt ihre Konsignationslagerverträge haben.
mehr

Seiten