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Weist ein Unternehmer in einer Rechnung zu viel Umsatzsteuer aus, schuldet er diesen überhöhten Betrag nach § 14c Abs. 1 S. 1 UStG. Will der Unternehmer diese Steuerschuld beseitigen, muss er gem. § 14c Abs. 1 S. 2 UStG den Steuerbetrag in der Rechnung berichtigen. Das BMF hat die Berichtigungsmöglichkeit nun jedoch verschärft: Es fordert zusätzlich, dass der Leistende den vereinnahmten Mehrbetrag an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat.
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Umsatzsteuer Newsletter 25/2015
Der EuGH weicht in der Rs. Sveda das Recht auf Vorsteuerabzug auf. Auch bei einer kostenfreien Verwendung von Investitionsgütern können Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen. Das Urteil stellt zugleich einen wichtigen Beitrag zu der Frage dar, ob und inwieweit Unternehmer bei Zuschüssen zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Nicht nur gemeinnützige Einrichtungen werden von dieser neuen Rechtsprechung profitieren. Die Entscheidung dürfte auch Bedeutung für die Frage des Vorsteuerabzugs bei Holdings haben.
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Umsatzsteuer Newsletter 24/2015
Nach Auffassung des BFH können Umsätze von Pflegekräften nach Unionsrecht selbst dann steuerfrei sein, wenn die Pflegekräfte nicht als „anerkannte Einrichtung“ gelten. Der BFH macht in seinem Urteil deutlich auf den Pflegenotstand in Deutschland aufmerksam. Es besteht nicht nur ein hohes Gemeinwohlinteresse, sondern es gebietet auch der Grundsatz der Gleichbehandlung, Pflegeleistungen steuerbefreit erbringen zu dürfen.
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